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1933: Einschränkung des öffentlichen Lebens der Juden Jüdischen Ärzten wurde die Zulassung zum Krankenhaus entzogen. Der Schul- und Hochschulbesuch jüdischer Bürger wurde eingeschränkt, es wurden eigene Schulen für jüdische Kinder errichtet. Jüdische Rechtsanwälte wurden nicht mehr zu den Gerichten zugelassen. Jüdische Schriftstellen und Künstler durften sich nicht mehr betätigen. Ihre Werke wurden verbrannt. Jüdische Journalisten wurden entlassen. Jüdische Geschäfte wurden planmäßig boykottiert, mit Hilfe von Plakaten wurden die Menschen abgehalten, jüdische Geschäfte zu betreten.
1935: Einführung der Nürnberger Rassengesetze Am 15. September 1935 wurden die Nürnberger Gesetze erlassen, die den deutschen Juden ihre politischen Rechte nahmen und sie zu Bürgern zweiter Klasse machten. Das Gesetz verbot unter anderem die Eheschließung zwischen sogenannten „Deutschblütigen" und Juden. Auch außereheliche Beziehungen solcher Personen wurde nicht geduldet.
1938: Reichskristallnacht In der Nacht vom 9. Zum 10. November 1938 wurden auf Befehl von Hitler und Goebbels fast alle jüdischen Gotteshäuser (Synagogen) in Deutschland niedergebrannt und zerstört. Jüdische Wohnungen wurden gestürmt, Möbel wurden zertrümmert, jüdische Menschen wurden ermordet. Bei jüdischen Geschäften warf man zuerst die Scheiben ein und zertrümmerte und zerhackte anschließend die Einrichtungen.
1941: Einführung des Judensterns Am 19. September 1941 wurde es Gesetz, dass alle Juden ab 6 Jahre in der Öffentlichkeit einen Judenstern tragen müssen. 1941: Beschluss, alle Juden zu töten Die NS-Führung beschloss, alle Juden in ihrem Machtbereich zu töten.
1942: Endlösung der Judenfrage Die Endlösung der Judenfrage meint, dass man ein Ende mit den Juden machte durch die systematische Ermordung der Juden (Vergasung in den Vernichtungslagern) im deutschen Machtbereich in den Jahren 1942 bis 1945. Danach gäbe es dann keine Fragen mehr, wie man die Juden ausgrenzen oder wohin man sie vertreiben sollte.
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