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Die Städte des Mittelalters besaßen in der Regel eigene Gerichte. Für die Vollstreckung der Urteile gab es Henker, die Scharfrichter. Ursprünglich waren sie meist begnadigte Verbrecher, die ihr Amt auf Sühne weitervererbten. Oft war die Heirat nur unter Henkersfamilien möglich. Scharfrichter waren fast immer vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Damit man sie sofort erkennen konnte, zwang man sie, besondere Kleider zu tragen. Der Umgang mit Henkern war riskant. Ihn oder jemand aus seiner Familie oder seine Wirkungsstätte zu berühren, konnte heißen, dass man selbst wie ein Henker behandelt wurde. Das Haus des Scharfrichters war nur am Stadtrand geduldet. Meist musste er noch andere verächtliche Aufgaben ausführen: Streunende Hunde einfangen, Kloaken putzen oder Aussätzige vertreiben. Die Folter, auch "hochnotpeinliche Befragung" genannt, diente dazu, Geständnisse zu erpressen. Der Henker musste dabei mit viel Sachverstand vorgehen, denn der Verurteilte durfte dabei nicht sterben. War das Erpressen eines Geständnisses nicht möglich, musste er dafür geradestehen, dass der Angeklagte wieder auf die Beine kam. Auch Auspeitschen und Verstümmeln musste er ausführen. In Rechtsbüchern, den "Halsgerichtsordnungen", waren alle Tätigkeiten der Henker und Folterknechte genau festgelegt. Das Mittelalter war eine Zeit des tiefen Aberglaubens. Vor allem glaubte man an Hexen. Sie machte man für vieles Unglück verantwortlich. Man bestrafte die Hexen auf ganz besondere Art und Weise. Sie wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Allein in Deutschland waren es ca. 200 000 Menschen, die während der Hexenverfolgung gefoltert und zum Tode verurteilt wurden.
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